Zusatzqualifikation für Berufstätige und Studierende, auch und besonders für Führungskräfte: Diese Qualifizierung erhöht die Berufseinstiegschancen erheblich!
Ausbilder und Ausbilderinnen haben für die Ausbildung in anerkannten Ausbildungsberufen nach dem Berufsbildungsgesetz den Erwerb der berufs- und arbeitspädagogischen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten nachzuweisen. Die Teilnehmenden der Weiterbildung erhalten im Rahmen der Arbeits- und Berufspädagogik durch die IHK-Prüfung die Befähigung, junge Menschen zu qualifizieren. Die berufs- und arbeitspädagogische Eignung umfasst dabei die Kompetenz zum selbstständigen Planen, Durchführen und Kontrollieren der Berufsausbildung.
Die Eignung ist in einer Prüfung nachzuweisen. Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen und einem praktischen Teil (Abschluss: Qualifikation zum Ausbilder/zur Ausbilderin). Für die Abschlussprüfung fallen keine zusätzlichen Kosten an.
Für Berufstätige besteht bei Vorlage der Voraussetzungen eine Förderung durch die Arbeitsagentur. Studierende der Frankfurt UAS erhalten eine Ermäßigung von 25% auf die Seminarkosten.
Die berufs- und arbeitspädagogische Eignung umfasst die Kompetenz zum selbstständigen Planen, Durchführen und Kontrollieren der Berufsausbildung in den Handlungsfeldern:
1. Ausbildungsvoraussetzungen prüfen und Ausbildung planen
2. Ausbildung vorbereiten und bei der Einstellung von Auszubildenden mitwirken
3. Ausbildung durchführen und
4. Ausbildung abschließen.
Bei Anmeldungen von mehr als einer Person, wenden Sie sich gerne an unser Sekretariat unter folgender Mail:
Ab Oktober 2023; die genaue Terminabfolge wird mit Interessierten abgesprochen (insgesamt 90 Seminarstunden). |