Für die Weiterbildungsmaßnahmen der Frankfurt University of Applied Sciences gelten die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB):
Anmeldung
Die Anmeldung zur Teilnahme an Weiterbildungsmaßnahmen der Frankfurt University of Applied Sciences hat bis spätestens vier Wochen vor Beginn der Weiterbildung zu erfolgen, sofern nichts anderes angegeben ist. Sie ist schriftlich auf einem Anmeldeformular, über die Online-Anmeldung oder per Email vorzunehmen. Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt, sofern kein anderes Verfahren angegeben ist. Nach Eingang der verbindlichen Anmeldung erhalten die Teilnehmenden eine Eingangsbestätigung ihrer Anmeldung. Bei freier Platzkapazität ist nach Absprache mit der Frankfurt University of Applied Sciences eine Anmeldung auch nach Anmeldeschluss möglich. Rabatte auf Weiterbildungsveranstaltungen sind nicht mit anderen Preisnachlässen kombinierbar – es kann nur eine Art Rabatt pro Veranstaltung genutzt werden.
Rücktritt und Rückerstattung
Der Rücktritt ist schriftlich zu erklären. Der Rücktritt wird mit dem Eingang bei der Frankfurt University of Applied Sciences wirksam. Bei Rücktritt bis vier Wochen vor Beginn der Weiterbildungsmaßnahme wird bereits gezahltes Entgelt zurückerstattet. Bei Rücktritt bis zwei Wochen vor Beginn der Maßnahme ist die Teilnehmerin/der Teilnehmer zur Zahlung von 50 % des Teilnahmeentgelts verpflichtet. Bei einem späteren Rücktritt ist das gesamte Teilnahmeentgelt zu zahlen. Der Teilnehmerin/dem Teilnehmer bleibt der Nachweis vorbehalten, dass der Frankfurt University of Applied Sciences gar kein Schaden oder nur ein wesentlich geringerer Schaden als vorstehende Pauschale entstanden ist. Eine geeignete Ersatzteilnehmerin oder ein geeigneter Ersatzteilnehmer kann gestellt werden. Die Nichtinanspruchnahme einzelner Lehreinheiten bzw. Lehrgangsstunden berechtigt nicht zu einer Kürzung des Teilnahmeentgelts. Bei Veranstaltungen mit Übernachtungen und die in anderen Tagungshäusern stattfinden, ist der Rücktritt schriftlich neun Wochen vor dem ersten Veranstaltungstag zu erklären, um eine volle Rückerstattung des Seminarpreises zu erhalten. Erfolgt der Rücktritt weniger als 9 Wochen vor Start der Veranstaltung ist der volle Betrag fällig.
Absage von Weiterbildungsmaßnahmen
Die Frankfurt University of Applied Sciences hat das Recht, Weiterbildungsmaßnahmen bei zu geringer Beteiligung oder aus anderen wichtigen Gründen abzusagen. Sie ist dann verpflichtet, bereits gezahlte Teilnahmeentgelte zurückzuerstatten. Weiter gehende Ansprüche hat die Teilnehmerin/der Teilnehmer nicht.
Wechsel der Dozentinnen und Dozenten und Verschiebungen in der Ablaufplanung
Ein Wechsel der Dozentinnen und Dozenten oder Verschiebungen im Ablaufplan berechtigen die Teilnehmerin/den Teilnehmer weder zum Rücktritt vom Vertrag noch zur Minderung des Teilnahmeentgelts.
Bescheinigungen
Nach Abschluss der Veranstaltung und nach Zahlungseingang erhalten die Teilnehmenden eine Teilnahmebescheinigung bzw. ein Zertifikat.
Haftung
Die Frankfurt University of Applied Sciences haftet nicht für Schäden, die die Teilnehmerin oder der Teilnehmer im Rahmen der Weiterbildungsmaßnahme erleidet, es sei denn, dass diese auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten von Erfüllungsgehilfen beruhen. Die Entgelte sind jeweils nach Erhalt der Rechnung unverzüglich, spätestens jedoch zum angegebenen Zahlungsziel in voller Höhe ohne Skontoabzug und unter Angabe der Rechnungsnummer und des Verwendungszwecks zu zahlen. Die Frankfurt University of Applied Sciences ist berechtigt, Bescheinigungen und Zertifikate erst nach vollständiger Bezahlung auszugeben.
Nebenabreden
Vertragsänderungen und Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
Anzuwendendes Recht
Für diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen und alle Rechtsbeziehungen zwischen der Frankfurt University of Applied Sciences und der Teilnehmerin/dem Teilnehmer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss internationalen Einheitsrechts.