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Innovative Pflegequalifikation

(c) Frankfurt University of Applied Sciences

Infos für interessierte Teilnehmende

Anpassungslehrgang Kursvariante A mit Zusatzmodul, Abschlussgespräch und Hochschulzertifikat

Ihr Weg zur beruflichen Anerkennung als Pflegefachperson – mit hochschulischem Anpassungslehrgang und gezielter Weiterentwicklung Ihrer vorhandenen Kompetenzen

SIe haben im Ausland eine Pflegeausbildung oder ein Pflegestudium abgeschlossen und möchten in Deutschland als Pflegefachperson arbeiten? IPQ unterstützt Sie im Anerkennungsverfahren mit einem hochschulischen Anpassungslehrgang.  

Das Ziel von IPQ ist die fachliche Anpassungsqualifizierung im Rahmen des Anerkennungsverfahrens nach dem Pflegeberufegesetz (PflBG). Der Lehrgang unterstützt Sie dabei, Ihre vorhandenen beruflichen Kenntnisse und Fähigkeiten auf den deutschen Versorgungskontext zu beziehen, sich gezielt auf das Abschlussgespräch vorzubereiten und die Grundlage für die volle berufliche Anerkennung als Pflegefachperson in Deutschland zu schaffen. 

  • Dauer

    10 Wochen mit insges. 328 UE (für Kursvariante A + Zusatzmodul Langzeitpflege + Abschlussgespräch) 

  • Einstieg

    Zum 01. März und 01. September möglich

  • Anmeldephase

    6 Monate vor Kursstart 

  • Gesamtkosten

    3.025 Euro

Eine geförderte Teilnahme (z.B. über Bildungsgutschein) ist vorbehaltlich positiver Zertifizierungsentscheidung nach AZAV möglich. Weitere Informationen zu Fördermöglichkeiten finden Sie auf unserer Seite Finanzierung & Förderung  

Vorgehen zur Anmeldung:  

Anfrage an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. (bitte die erforderlichen Unterlagen (s. Zugangsvoraussetzungen) mitsenden).  

Online-Infoveranstaltungen

  • Mittwoch, 21. Oktober 2026 16:30-17:30 Uhr
  • Donnerstag, 19. November 2026 16:30-17:30 Uhr
  • Mittwoch, 9. Dezember 2026 16:30-17:30 Uhr
  • Mittwoch, 13. Januar 2027 16:30-17:30 Uhr

Für wen ist IPQ geeignet? Was sind die Zugangsvoraussetzungen? 

IPQ richtet sich an international qualifizierte Pflegefachpersonen, sogenannte CALD-Nurses, die sich in einem formalen Anerkennungsverfahren befinden und ihre berufliche Anerkennung als Pflegefachperson in Deutschland anstreben. Der Begriff CALD-Nurses beschreibt Pflegefachpersonen mit vielfältigen kulturellen und sprachlichen Erfahrungen. 

Zugangsvoraussetzung für Teilnahme:  

  • einen gültigen Feststellungsbescheid des Hessischen Landesamts für Gesundheit und Pflege (HLfGP) mit Auflage zum Anpassungslehrgang (Kursvariante A) 
  • Deutschkenntnisse auf mindestens B2-Niveau 
  • Nachweis zu pflegerischer Vorqualifikation (Zeugnis, Diplom, o.Ä.) 

Wünschenswert ist eine akademische Vorqualifikation in einem pflegerischen Beruf sowie eine bestehende oder geplante Tätigkeit in einer geeigneten Praxiseinrichtung (Nachweis des Arbeitsvertrags). 

Ablauf der Weiterbildung 

Der Anpassungslehrgang besteht aus drei Elementen:  

1. Theoretischer und praktischer Unterricht (bei WAkE)

Der Unterricht umfasst 328 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten und findet als Vollzeitmaßnahme grundsätzlich in Präsenz in unserer Weiterbildungsstätte statt. Einzelne theoretische Einheiten können in begründeten Ausnahmefällen hybrid durchgeführt werden. Unterrichtszeiten i.d.R. Mo-Fr. 09.00-13:30/17:00 Uhr.  

2. Betriebliche Lernphase (in einer Praxiseinrichtung)

Die betriebliche Lernphase findet in einer geeigneten Einrichtung statt und umfasst – je nach Feststellungsbescheid – 640 bis 1.280 Praxisstunden. à Wichtig: Sie müssen eine geeignete Praxiseinrichtung finden. In der Regel findet dieser Teil bei Ihrem Arbeitgeber statt.  

3. Abschlussgespräch (bei WAkE)

Nach vollständigem Nachweis der erforderlichen Bestandteile (diese werden im Feststellungsbescheid vorgegeben) erfolgt das Abschlussgespräch. Es dient der Feststellung, ob die im Feststellungsbescheid benannten wesentlichen Unterschiede durch den Anpassungslehrgang ausgeglichen wurden.  

Wichtiger Hinweis 

Die Entscheidung über die berufliche Anerkennung trifft das Hessische Landesamt für Gesundheit und Pflege (HLfGP). WAkE führt den Unterricht durch und organisiert das Abschlussgespräch, entscheidet aber nicht selbst über die Anerkennung. 

Was lernen Sie im Anpassungslehrgang? 

Der Lehrgang ist modular aufgebaut und orientiert sich am hessischen Rahmencurriculum für Anpassungslehrgänge. Zentrale Inhaltsbereiche sind: 

  • person- und prozessorientierte Pflege (56 UE),  
  • Kommunikation, Interaktion und Beziehungsgestaltung mit pflegebedürftigen Menschen (48 UE),  
  • intra- und interprofessionelle Zusammenarbeit,  
  • qualitätsgesicherte und evidenzbasierte Pflege (40 UE),  
  • pflegerisches Selbstverständnis und Professionalisierung (32 UE),  
  • professionelles Handeln im Kontext von Langzeitpflege (104 UE),  
  • reflexive Pflegepraxis (24 UE, diese finden an einzelnen Blocktagen neben der Arbeitszeit statt). 

IPQ knüpft bewusst an Ihre bereits vorhandene Expertise an und schafft Möglichkeiten, diese für den deutschen Versorgungskontext weiterzuentwickeln. 

Welche Unterstützung bekommen Sie? 

IPQ beinhaltet strukturierte Unterstützung zu Lernorganisation, individueller Situation und Prüfungsvorbereitung. Außerdem beraten wir Sie zu organisatorischen Fragen und – wenn erforderlich – auch bei der Orientierung zu Praxiseinrichtungen. Zum Ablauf des Anerkennungsverfahrens stellen wir gerne die erforderlichen Informationen bereit (siehe auch weiterführende Informationen).

Bescheinigungen und Zertifikate 

  • Bei erfolgreicher Teilnahme erhalten Sie eine Teilnahmebescheinigung über den absolvierten Anpassungslehrgang. Diese dient als Nachweis im Anerkennungsverfahren und ist Voraussetzung für das Abschlussgespräch. Ergänzend können im Rahmen der Weiterbildung hochschulische Zertifikate als Kompetenznachweise erworben werden: 
  • Certificate of Advanced Studies (CAS): Personzentrierte und evidenzbasierte Pflegepraxis 
  • Certificate of Advanced Studies (CAS): Reflexive Pflegepraxis und Professionalisierung 
  • Diploma of Advanced Studies (DAS): Innovative Pflegequalifikation 

Diese Zertifikate dokumentieren Ihr fachliches und evidenzbasiertes Kompetenzniveau. Sie sind hochschulische Kompetenznachweise und begründen keinen neuen staatlich geregelten Berufsabschluss. 

Finanzierung & Förderung 

Für Weiterbildungen kommen – je nach individueller Situation – unterschiedliche Finanzierungs- und Fördermöglichkeiten in Betracht. Für IPQ ist, vorbehaltlich positiver Zertifizierungsentscheidung nach geplanter AZAV-Zulassung, eine Förderung über Bildungsgutschein möglich. Einen Überblick zu Finanzierungs- und Fördermöglichkeiten finden Sie auf unserer Seite Finanzierung & Förderung. 

Start des Anpassungslehgangs 

Die nächsten Starttermine sind:  

  • 01.03.2027 
  • 01.09.2027 

    Sie möchten prüfen, ob IPQ zu Ihrem Anerkennungsverfahren passt? 

    Wir beraten Sie gern persönlich zu Voraussetzungen, Unterlagen, Praxiseinrichtungen/betrieblicher Lernphase, Fördermöglichkeiten und zum organisatorischen Ablauf des Anpassungslehrgangs.  

    Bevor Sie uns eine Email mit der Anfrage zur Beratung schicken, prüfen Sie Bitte schon vorab, ob Sie alle erforderlichen Unterlagen haben. 

    Team

    Oda Vogel

    House of Science and Transfer, 1.OG

    Tel. : +49 69 1533-2671
    E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

    Prof. Dr. Klaus Müller

    Gebäude 10, Raum 422

    Tel. : +49 69 1533-3812
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    Melanie Slavici

    House of Science and Transfer, 1.OG

    Tel. : +49 69 1533-2996
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    Wasiliki Menexes

    House of Science and Transfer, 1.OG

    Tel.: +49 69 1533-2687
    E-Mail:

    Jule Marie Roßmeißl

    House of Science and Transfer, 1.OG

    Tel. : +49 69 1533-4471
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    Unser Netzwerk

    Weiterführende Informationen

    HLfGP

    Hessisches Landesamt für Gesundheit und Pflege

    DKF

    Deutsches Kompetenzzentrum für internationale Fachkräfte in den Gesundheits-  und Pflegeberufen

    PQZ Hessen

    Pflegequalifizierungszentrum Hessen

    IQ-Netzwerk

    Beratung zu Integration durch Qualifizierung