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Finanzierung und Fördermöglichkeiten

Im Folgenden stellen wir Ihnen für Ihre berufliche Weiterbildung eine Auswahl der zahlreichen Fördermöglichkeiten vor: Für detaillierte Informationen folgen Sie bitte den angegebenen Links.

Ausführliche Informationen können Sie der Broschüre "Fördermöglichkeiten in der Weiterbildung" der Deutschen Gesellschaft für wissenschaftliche Weiterbildung und Fernstudium e.V. entnehmen.

1. Weiterbildung von der Steuer absetzen

Welche Ausgaben sich für Weiterbildung beim Finanzamt abrechnen lassen und was Sie dabei berücksichtigen müssen, können Sie z.B. im Leitfaden zur Weiterbildungsfinanzierung der Stiftung Warentest nachlesen.

2. Staatliche Förderung (Bund)

  • Weiterbildungsstipendium

    Das Weiterbildungsstipendium bietet eine Förderung von bis zu 8.100 Euro innerhalb von maximal drei Jahren. Die Stipendiatinnen und Stipendiaten können davon die benötigten Mittel für die Kosten von Weiterbildungen oder eines berufsbegleitenden Studiums abrufen. Bei jeder Fördermaßnahme beträgt der Eigenanteil 10 Prozent. Im ersten Jahr der Förderung kann zusammen mit der ersten Bildungsmaßnahme ein IT-Bonus von 250 Euro für die Anschaffung eines Computers beantragt werden. Weitere Informationen zum Weiterbildungsstipendium erhalten Sie hier.

  • Aufstiegs-Bafög
  • Bildungsgutschein

    Mit dem Bildungsgutschein fördert die Bundesagentur für Arbeit die berufliche Weiterbildung von Arbeitslosen, Beschäftigten und Berufsrückkehrern. Der Gutschein wird ausgestellt, wenn die zuständige Agentur für Arbeit am Wohn­ort eine Weiterbildung für notwendig hält: www.arbeitsagentur.de siehe „Dienst­stelle finden.

  • Qualifizierungschancengesetz

3. Staatliche Förderung (Hessen)

  • Pro Abschluss und Qualifizierungsscheck

  • Bildungsurlaub

    Arbeitnehmer/-innen haben in den meisten Bundesländern die Möglichkeit, sich für eine bestimmte Zeit von ihrer Berufstätigkeit freistellen zu lassen, um sich weiterzubilden.

    Informationen zum Bildungsurlaub in Hessen.

    Weiterbildungsangebote der Frankfurt University, die dem Hessischen Bildungsurlaubsgesetz entsprechen, sind entsprechend gekennzeichnet. Sollten Sie Bildungsurlaub für eines unserer Weiterbildungsangebote in Anspruch nehmen wollen, kontaktieren Sie uns bitte über das Kontaktformular

4. Studienkredite, Stiftungen und Stipendien

5. Förderung vom Arbeitgeber

  • Beschäftigte können den Arbeit­geber zum Beispiel fragen, ob er die Weiterbildung ganz oder teil­weise bezahlt oder ein Darlehen zur Finanzierung gewährt. Auch über reduzierte Arbeits­zeiten oder eine Frei­stellung lässt sich oft reden (siehe „Bildungs­urlaub").

Weiterbildungssekretariat

Sylvia Ortlieb

  • House of Science and Transfer, 1.OG
  • Fax : +49 69 1533-2683
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