Master Suchttherapie & Sozialmanagement in der Suchthilfe
Der berufsbegleitende Masterstudiengang »Suchttherapie und Sozialmanagement in der Suchthilfe (M. A.)« ist anwendungsorientiert ausgerichtet. Er wird in Kooperation mit dem Deutsche Gesellschaft für Weiterbildung in der Suchttherapie gGmBH angeboten.
Zur Zeit ist die Aufnahme von Studierenden ausgesetzt. Bitte wenden Sie sich bei Interesse an einer Teilnahme für eine persönliche Beratung an unsere Ansprechnpartner:innen.
Nach Abschluss des Masterstudiengangs verfügen Sie über eine doppelten Qualifikation: Neben dem Masterabschluss erwerben Sie das vom Deutsche Gesellschaft für Weiterbildung in der Suchttherapie gGmbH (DGWS) − Fachverband der Diakone Deutschland ausgestellte Zertifikat als Suchttherapeut:in. Dieses ist von der Deutschen Rentenversicherung Bund anerkannt und berechtigt zur Arbeit in der medizinischen Suchtrehabilitation.
Der Studiengang qualifiziert Sie für:
In dem Studiengang ist eine suchttherapeutische Weiterbildung (wahlweise psychoanalytisch oder verhaltenstherapeutisch) integriert und in weiteren Modulen vertieft, die in Kooperation mit dem Gesamtverband für Suchthilfe e.V. (GVS) − Fachverband der Diakone Deutschland, einem langjährig erfahrenen Anbieter für außerhochschulische Weiterbildungen zum/zur Suchttherapeut/-in, angeboten wird. Absolventinnen und Absolventen erhalten nach erfolgreichem Studium der Therapie-Module neben dem Masterabschluss zusätzlich einen von der Deutschen Rentenversicherung anerkannten Abschluss als Suchttherapeut/in (psychoanalytisch oder verhaltenstherapeutisch).
Neben den suchttherapeutischen und suchthilfebezogenen Inhalten werden Kompetenzen im Management von Suchthilfeprojekten und -einrichtungen sowie Teamführung und Leitungsaufgaben vermittelt. Der Master-Studiengang ermöglicht weiterhin einen Einstieg in die Suchtforschung. Mit dem erfolgreichen Abschluss des Master of Arts erlangen Sie zudem die Berechtigung zur Promotion.
Der Master-Studiengang umfasst insgesamt 120 ECTS über 6 Semester, wobei das 6. Semester ausschließlich der Erarbeitung der Masterthesis dient. Bereits vor Aufnahme in den Studiengang entscheiden Sie sich zwischen einer verhaltenstherapeutischen und einer psychoanalytischen Therapieausbildung. Neben dem Masterzeugnis erhalten Sie am Ende des Studiums die von der Deutschen Rentenversicherung Bund anerkannten Qualifikation zum/zur Suchttherapeut/in. Die Gruppengröße umfasst ca. 24 Studierende, in den suchttherapeutischen Schwerpunktmodulen ca. 12 Studierende. Damit ist ein reger Austausch der Studierenden untereinander und mit den Dozierenden möglich.
Die Lehrveranstaltungen des Studiums werden vom 1. bis zum 5. Semester berufsbegleitend an vier bis sechs Wochenenden pro Semester freitags und samstags durchgeführt. Die Lerneinheiten der Therapieausbildung sind in Blockwochen organisiert. Im 6. Semester wird die Masterthesis geschrieben, die durch ein Gruppenangebot und Einzelbetreuung begleitet wird.
In der Lehre sind sowohl ProfessorInnen des Fachbereich 4 als auch führende ExpertInnen aus der Suchthilfepraxis engagiert, die über langjährige berufspraktische Erfahrungen sowie Lehrerfahrung verfügen. Das Team der Dozierenden der suchttherapeutischen Schwerpunktmodule besteht aus Lehrtherapeut/innen, Supervisor/innen, Selbsterfahrungsleiter/innen und Dozierenden, die den Berufsgruppen der Ärzte/Ärztinnen, Diplom-Psycholog/innen und Diplom-Sozialarbeiter/innen bzw. Diplom-Sozialpädagog/innen angehören.
Das Studium kann nur im Wintersemester (Semesterbeginn Oktober) aufgenommen werden. Zur Zeit ist die Aufnahme von Studierenden ausgesetzt. Bitte wenden Sie sich bei Interesse an einer Teilnahme für eine persönliche Beratung an unsere Ansprechpartner:innen.
Zum Masterstudium können Sie zugelassen werden, wenn Sie:
Es können ebenfalls Personen zugelassen werden, die bereits außerhochschulisch eine von der Rentenversicherung anerkannte suchttherapeutische Weiterbildung absolviert haben, und im Rahmen des Studiengangs den weiteren Masteranteil studieren möchten. In diesem Fall wird die suchttherapeutische Ausbildung anerkannt und auf die zu erbringenden Leistungen angerechnet.
Modularisierung im Studium bedeutet eine Studienstruktur, bei der Lehrveranstaltungen wie Vorlesungen, Übungen, Praktika, Exkursionen oder Seminare zu thematischen Einheiten, den Modulen, zusammengefasst werden. Die Zusammensetzung eines Moduls wird bestimmt durch die Kompetenz, die durch das Absolvieren dieses Moduls erlangt werden soll.
Das Modulhandbuch enthält Informationen zu Dauer, Credits, Prüfungsart, Voraussetzungen, Lernergebnis, Arbeitsaufwand, Lernform, Inhalte, Literatur, sowie zu den Verantwortlichen der Module eines Studiengangs. Die Modulübersicht und die Studieninhalte können im PDF-Format heruntergeladen werden.
Die im Studiengang vermittelten Methodenkenntnisse bereiten auf eine an den Master anschließende Promotion vor, für deren Umsetzung an der Frankfurt University of Applied Sciences Strukturen und Optionen vorhanden sind. Die Absolventinnen und Absolventen des Studiengangs sind über die projektorientierte Erweiterung und Vertiefung des Wissens über praxisnahe Suchtforschung - mit Schwerpunkt qualitativer Forschung - in der Lage, eigenständige Recherchen und Literaturanalysen durchzuführen, Forschungsfragen zu operationalisieren, Forschungsprojekte zu planen, geeignete empirische Methoden auszuwählen, deren Umsetzung vorzubereiten und durchzuführen sowie die erhobenen Daten auszuwerten.
Weitere Informationen zu Ihrem Promotionsvorhaben finden Sie hier: Promotionsförderung | Frankfurt UAS (frankfurt-university.de).
Zur Zeit ist die Aufnahme von Studierenden ausgesetzt. Bitte wenden Sie sich bei Interesse an einer Teilnahme für eine persönliche Beratung an unsere Ansprechpartner:innen.
Die Kriterien, die die Arbeitgeberin/ der Arbeitgeber erfüllen muss, werden von der Deutschen Rentenversicherung (DRV) bestimmt. Die Frankfurt University of Applied Sciences hat darauf keinen Einfluss.
Die 50%-ige Beschäftigung neben dem Studium muss in einer ambulanten, ganztägig ambulanten oder stationären Einrichtung der Medizinischen Rehabilitation Abhängigkeitskranker stattfinden, die durch die DRV oder die GKV anerkannt ist.
Auch eine Beschäftigung in einer Suchtnachsorgeeinrichtung ist möglich. Da diese Einrichtungen nicht, oder nicht die ganze Zeit, das Kriterium eines Arbeitsplatzes in einer von der DRV oder GKV anerkannten ambulanten, ganztägig ambulanten oder stationären Einrichtung der medizinischen Rehabilitation Abhängigkeitskranker während der Weiterbildung erfüllen können, gelten folgende Bedingungen:
Sie können die Weiterbildung abschließen, müssen jedoch:
a) Einen Arbeitsplatz in einer von der DRV oder GKV anerkannten ambulanten, ganztägig ambulanten oder stationären Einrichtung der medizinischen Rehabilitation Abhängigkeitskranker während der Weiterbildung für einen Zeitraum von mindestens sechs Monaten bei Vollzeittätigkeit oder bis zu 12 Monaten bei 50 % der Arbeitszeit nachweisen oder
b) 200 Stunden therapeutische Tätigkeit (Gruppen‐ und Einzeltherapie) als Co‐Therapeut/-in in einer von der DRV oder GKV anerkannten ambulanten, ganztägig ambulanten oder stationären Einrichtung der medizinischen Rehabilitation Abhängigkeitskranker während der Weiterbildung nachweisen.
Anmerkung:
Zu den 200 Stunden therapeutische Tätigkeit bei der Behandlung von Rehabilitand/-innen als Co‐Therapeut/-in zählt auch der Aufwand für Vor‐ und Nachbereitungszeiten.
c) Zusätzlich müssen die Betroffenen bei erstmaliger Aufnahme ihrer Tätigkeit als Suchttherapeut/-in eine Einarbeitungszeit von 6 Monaten bei Vollzeittätigkeit oder bis zu 12 Monaten bei 50 % der Arbeitszeit als Co‐Therapeut/-in absolvieren und nachweisen.
Die Studienkosten betragen 14.800€. Zusätzlich kommen die Semesterbeiträgen i.H.v. ca. 361,07€ und die einmaligen Kosten i.H.V. 50€ für das Eignungsgespräch.
Ratenzahlungen sind nach vorheriger Absprache mit der Studiengangsmanagerin möglich.
Die beruflichen Perspektiven sind mit einem abgeschlossenen Master in Suchttherapie und Sozialmanagement in der Suchthilfe für Sie vielfältig.
Sie können suchttherapeutisch in Einrichtungen der medizinischen (Sucht-)Rehabilitation unter Kostenträgerschaft der Deutschen Rentenversicherung Bund arbeiten.
Zu diesen Einrichtungen gehören vor allem Suchtkliniken, Fachambulanzen und Betratungsstellen mit Zulassung zur Durchführung von medizinischen Rehabilitations-behandlungen.
Aber auch in anderen Feldern der Suchthilfe werden suchttherapeutisch qualifizierte Mitarbeiter/-innen benötigt (z.B. Psychosoziale Begleitung von Substituierten, Betreute Wohngemeinschaften, stationäre Nachfolgeeinrichtungen, etc.).
Der Aufstieg in Führungspositionen wird durch die suchttherapeutische Zusatzausbildung und durch den Schwerpunkt in Leitung und Sozialmanagement (Modul 8) erleichtert.
Mit Vertiefung wissenschaftlicher Kenntnisse und Kompetenzen eröffnen sich weiterhin Einstiegsmöglichkeiten in das Feld der sozialwissenschaftlichen Suchtforschung. Auch erlangen Sie mit Abschluss die Berechtigung zur Promotion.
Tel. : +49 69 1533-2661
E-Mail: