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  • M.A. Suchttherapie und Sozialmanagement in der Suchthilfe

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  • Larissa Jurković: Promotion zum Thema Angehörigenarbeit in der Suchthilfe

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  • Möglichkeiten zur Promotion

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  • Kooperation mit der Deutschen Gesellschaft für Weiterbildung in der Suchttherapie gGmbH

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Master Suchttherapie & Sozialmanagement in der Suchthilfe

Der berufsbegleitende Masterstudiengang »Suchttherapie und Sozialmanagement in der Suchthilfe (M. A.)« ist anwendungsorientiert ausgerichtet. Er wird in Kooperation mit dem Deutsche Gesellschaft für Weiterbildung in der Suchttherapie gGmBH angeboten. 

Zur Zeit ist die Aufnahme von Studierenden ausgesetzt. Bitte wenden Sie sich bei Interesse an einer Teilnahme für eine persönliche Beratung an unsere Ansprechnpartner:innen.

Ihre Vorteile

Ziel der ganzheitlichen Ausbildung ist die Vermittlung von aktuellen Themen in der Suchtforschung, Kompetenzen und Methoden im therapeutischen Handeln sowie im Managementbereich von sozialen Einrichtungen.
Der Studiengang wendet sich vorrangig an in der Suchthilfe tätige Sozialarbeiter:innen mit einem Bachelor- oder Diplomabschluss einer (Fach)Hochschule sowie an Psycholog:innen oder approbierte Mediziner:innen.

Nach Abschluss des Masterstudiengangs verfügen Sie über eine doppelten Qualifikation: Neben dem Masterabschluss erwerben Sie das vom Deutsche Gesellschaft für Weiterbildung in der Suchttherapie gGmbH (DGWS) − Fachverband der Diakone Deutschland ausgestellte Zertifikat als Suchttherapeut:in. Dieses ist von der Deutschen Rentenversicherung Bund anerkannt und berechtigt zur Arbeit in der medizinischen Suchtrehabilitation.

Der Studiengang qualifiziert Sie für:

  • Die suchttherapeutische Arbeit in ambulanten und (teil-)stationären Suchthilfeeinrichtungen, insbesondere der medizinischen Suchtrehabilitation
  • Leitende Positionen in sozialen Einrichtungen
  • Tätigkeiten im Rahmen von Qualitätsentwicklung und angewandter Forschung in Institutionen der Suchthilfe
  • Promotionsvorhaben

Unsere Partner

Weitere Informationen zum Studiengang

Der Studiengang

In dem Studiengang ist eine suchttherapeutische Weiterbildung (wahlweise psychoanalytisch oder verhaltenstherapeutisch) integriert und in weiteren Modulen vertieft, die in Kooperation mit dem Gesamtverband für Suchthilfe e.V. (GVS) − Fachverband der Diakone Deutschland, einem langjährig erfahrenen Anbieter für außerhochschulische Weiterbildungen zum/zur Suchttherapeut/-in, angeboten wird. Absolventinnen und Absolventen erhalten nach erfolgreichem Studium der Therapie-Module neben dem Masterabschluss zusätzlich einen von der Deutschen Rentenversicherung anerkannten Abschluss als Suchttherapeut/in (psychoanalytisch oder verhaltenstherapeutisch).


Neben den suchttherapeutischen und suchthilfebezogenen Inhalten werden Kompetenzen im Management von Suchthilfeprojekten und -einrichtungen sowie Teamführung und Leitungsaufgaben vermittelt. Der Master-Studiengang ermöglicht weiterhin einen Einstieg in die Suchtforschung. Mit dem erfolgreichen Abschluss des Master of Arts erlangen Sie zudem die Berechtigung zur Promotion.

Der Master-Studiengang umfasst insgesamt 120 ECTS über 6 Semester, wobei das 6. Semester ausschließlich der Erarbeitung der Masterthesis dient. Bereits vor Aufnahme in den Studiengang entscheiden Sie sich zwischen einer verhaltens­therapeutischen und einer psychoanalytischen Therapieausbildung. Neben dem Masterzeugnis erhalten Sie am Ende des Studiums die von der Deutschen Rentenversicherung Bund anerkannten Qualifikation zum/zur Suchttherapeut/in. Die Gruppengröße umfasst ca. 24 Studierende, in den suchttherapeutischen Schwerpunktmodulen ca. 12 Studierende. Damit ist ein reger Austausch der Studierenden untereinander und mit den Dozierenden möglich.

Die Lehrveranstaltungen des Studiums werden vom 1. bis zum 5. Semester berufsbegleitend an vier bis sechs Wochenenden pro Semester freitags und samstags durchgeführt. Die Lerneinheiten der Therapieausbildung sind in Blockwochen organisiert. Im 6. Semester wird die Masterthesis geschrieben, die durch ein Gruppenangebot und Einzelbetreuung begleitet wird.

In der Lehre sind sowohl ProfessorInnen des Fachbereich 4 als auch führende ExpertInnen aus der Suchthilfepraxis engagiert, die über langjährige berufspraktische Erfahrungen sowie Lehrerfahrung verfügen. Das Team der Dozierenden der suchttherapeutischen Schwerpunktmodule besteht aus Lehrtherapeut/innen, Supervisor/innen, Selbsterfahrungsleiter/innen und Dozierenden, die den Berufsgruppen der Ärzte/Ärztinnen, Diplom-Psycholog/innen und Diplom-Sozialarbeiter/innen bzw. Diplom-Sozialpädagog/innen angehören.

Fristen und Bewerbungsverfahren

Das Studium kann nur im Wintersemester (Semesterbeginn Oktober) aufgenommen werden. Zur Zeit ist die Aufnahme von Studierenden ausgesetzt. Bitte wenden Sie sich bei Interesse an einer Teilnahme für eine persönliche Beratung an unsere Ansprechpartner:innen.

Zulassungsvoraussetzungen

Zum Masterstudium können Sie zugelassen werden, wenn Sie:

  1. über einen Studienabschluss in Medizin, Diplom-Studium der Psychologie verfügen oder einen Abschluss eines Master-Studiengangs in Psychologie mit der Berechtigung zur Ausbildung zur/m Psychologischen Psychotherapeut/in, Diplom-Studiengang der Sozialarbeit resp. Sozialpädagogik oder Bachelor in Soziale Arbeit mit staatlicher Anerkennung haben,
  2. eine mindestens 50 %-Teilzeitstelle (19,5 h) in einer Einrichtung der Rehabilitation abhängigkeitskranker Menschen arbeiten,
  3. eine zu Beginn des Studiums mindestens einjährige berufliche Erfahrung in der Suchthilfe vorweisen können,
  4. die Möglichkeit haben, eine mindestens sechs Wochen andauernde kontinuierliche Einzel- und/oder Gruppenbehandlung durchführen zu können,
  5. ein Eignungsgespräch vor Beginn des Studiums erfolgreich absolviert haben. Inhalte des Eignungsgesprächs sind: Fähigkeit zur Selbstrefelxion, Akzeptanz unterschiedlicher Selbst- und Fremdwahrnehmung, Empathie-Fähigkeit, Akzeptanz des psychoanalytischen bzw. verhaltenstherapeutischen Konzepts.

Es können ebenfalls Personen zugelassen werden, die bereits außerhochschulisch eine von der Rentenversicherung anerkannte suchttherapeutische Weiterbildung absolviert haben, und im Rahmen des Studiengangs den weiteren Masteranteil studieren möchten. In diesem Fall wird die suchttherapeutische Ausbildung anerkannt und auf die zu erbringenden Leistungen angerechnet.

Kosten
Für das Eignungsgespräch vor Beginn des Studiums werden 50 € berechnet.

Die Kosten für das gesamte Studium betragen ab dem Wintersemester 20/21
14.800 Euro (Stand Juli 2020), die in Raten zum Beginn des Semesters zu zahlen sind (pro Semester 2.467 €). Hinzu kommt der Semesterbeitrag (derzeit 360,99 €).

In den Studiengebühren sind folgende Leistungen enthalten:
  • Alle Seminar- und Kurskosten
  • Sämtliche Prüfungsgebühren
  • 200 Stunden Supervision und berufliche Selbstreflexion in der Kleingruppe
  • 6 Stunden Einzelsupervision bzw. Berufscoaching
  • Intensive Betreuung der Masterthesis mit Begleitkolloquium
  • Wasser an Kurstagen
Kosten für Lernmittel und Fachliteratur sind nicht enthalten.
Module

Modularisierung im Studium bedeutet eine Studienstruktur, bei der Lehrveranstaltungen wie Vorlesungen, Übungen, Praktika, Exkursionen oder Seminare zu thematischen Einheiten, den Modulen, zusammengefasst werden. Die Zusammensetzung eines Moduls wird bestimmt durch die Kompetenz, die durch das Absolvieren dieses Moduls erlangt werden soll.

Das Modulhandbuch enthält Informationen zu Dauer, Credits, Prüfungsart, Voraussetzungen, Lernergebnis, Arbeitsaufwand, Lernform, Inhalte, Literatur, sowie zu den Verantwortlichen der Module eines Studiengangs. Die Modulübersicht und die Studieninhalte können im PDF-Format heruntergeladen werden.

Modulplan

Allgemeiner zeitlicher Ablauf

Berufsperspektiven
Die beruflichen Perspektiven sind mit einem abgeschlossenen Master in Suchttherapie und Sozialmanagement in der Suchthilfe für Sie sehr vielfältig. Sie können suchttherapeutisch in Einrichtungen der medizinischen (Sucht-)Rehabilitation unter Kostenträgerschaft der Deutschen Rentenversicherung Bund arbeiten. Zu diesen Einrichtungen gehören vor allem Suchtfachkliniken, Fachambulanzen und Beratungsstellen mit Zulassung zur Durchführung von medizinischen Rehabilitationsbehandlungen. Aber auch in anderen Feldern der Suchthilfe werden suchttherapeutisch qualifizierte MitarbeiterInnen benötigt (z.B. Psychosoziale Begleitung von Substituierten, Betreute Wohngemeinschaften, stationäre Nachfolgeeinrichtungen). Der Aufstieg in Führungspositionen wird durch die suchttherapeutische Zusatzausbildung und durch den Schwerpunkt in Leitung und Management (Modul 8) erleichtert. Mit Vertiefung wissenschaftlicher Kenntnisse und Kompetenzen eröffnen sich weiterhin Einstiegsmöglichkeiten in das Feld der sozialwissenschaftlichen Suchtforschung.
Möglichkeiten zur Promotion

Die im Studiengang vermittelten Methodenkenntnisse bereiten auf eine an den Master anschließende Promotion vor, für deren Umsetzung an der Frankfurt University of Applied Sciences Strukturen und Optionen vorhanden sind. Die Absolventinnen und Absolventen des Studiengangs sind über die projektorientierte Erweiterung und Vertiefung des Wissens über praxisnahe Suchtforschung - mit Schwerpunkt qualitativer Forschung - in der Lage, eigenständige Recherchen und Literatur­analysen durchzuführen, Forschungsfragen zu operationalisieren, Forschungsprojekte zu planen, geeignete empirische Methoden auszuwählen, deren Umsetzung vorzubereiten und durchzuführen sowie die erhobenen Daten auszuwerten.

Weitere Informationen zu Ihrem Promotionsvorhaben finden Sie hier: Promotionsförderung | Frankfurt UAS (frankfurt-university.de).

Häufig gestellte Fragen

Ab wann und wo kann ich mich bewerben?

Zur Zeit ist die Aufnahme von Studierenden ausgesetzt. Bitte wenden Sie sich bei Interesse an einer Teilnahme für eine persönliche Beratung an unsere Ansprechpartner:innen.

Welche Unterlagen muss ich bei der Bewerbung einreichen?
  • Formaler Zulassungsantrag (ist im Portal der Webseite zu finden und auszufüllen),
  • Kopie des Bachelor- oder Diplomzeugnisses mit ausgewiesener Durchschnittsnote und einer Kopie der vollständigen Leistungsübersicht,
  • Beruflicher Lebenslauf,
  • Schriftliche Bestätigung des Arbeitgebers über die mindestens 50% Beschäftigung,
  • Schriftliche Bestätigung des Arbeitgebers über die Möglichkeit der Durchführung einer kontinuierlichen Einzel- und/oder Gruppentherapie,
  • Nachweis über eine mindestens 1-jährige berufliche Vorerfahrung in der Suchthilfe (Abweichungen sind möglich),
  • Motivationsschreiben zur Aufnahme des Studiums mit Nennung des Schwerpunktes Psychoanalyse oder Verhaltenstherapie (max. 2 Seiten)
  • Kurzkonzept der Einrichtung (Flyer).
Welche Kriterien müssen mein/e Arbeitgeber/-in erfüllen?

Die Kriterien, die die Arbeitgeberin/ der Arbeitgeber erfüllen muss, werden von der Deutschen Rentenversicherung (DRV) bestimmt. Die Frankfurt University of Applied Sciences hat darauf keinen Einfluss.

Die 50%-ige Beschäftigung neben dem Studium muss in einer ambulanten, ganztägig ambulanten oder stationären Einrichtung der Medizinischen Rehabilitation Abhängigkeitskranker stattfinden, die durch die DRV oder die GKV anerkannt ist.

Auch eine Beschäftigung in einer Suchtnachsorgeeinrichtung ist möglich. Da diese Einrichtungen nicht, oder nicht die ganze Zeit, das Kriterium eines Arbeitsplatzes in einer von der DRV oder GKV anerkannten ambulanten, ganztägig ambulanten oder stationären Einrichtung der medizinischen Rehabilitation Abhängigkeitskranker während der Weiterbildung erfüllen können, gelten folgende Bedingungen:

Sie können die Weiterbildung abschließen, müssen jedoch:

a) Einen Arbeitsplatz in einer von der DRV oder GKV anerkannten ambulanten, ganztägig ambulanten oder stationären Einrichtung der medizinischen Rehabilitation Abhängigkeitskranker während der Weiterbildung für einen Zeitraum von mindestens sechs Monaten bei Vollzeittätigkeit oder bis zu 12 Monaten bei 50 % der Arbeitszeit nachweisen oder

b) 200 Stunden therapeutische Tätigkeit (Gruppen‐ und Einzeltherapie) als Co‐Therapeut/-in in einer von der DRV oder GKV anerkannten ambulanten, ganztägig ambulanten oder stationären Einrichtung der medizinischen Rehabilitation Abhängigkeitskranker während der Weiterbildung nachweisen.
Anmerkung:
Zu den 200 Stunden therapeutische Tätigkeit bei der Behandlung von Rehabilitand/-innen als Co‐Therapeut/-in zählt auch der Aufwand für Vor‐ und Nachbereitungszeiten.

c) Zusätzlich müssen die Betroffenen bei erstmaliger Aufnahme ihrer Tätigkeit als Suchttherapeut/-in eine Einarbeitungszeit von 6 Monaten bei Vollzeittätigkeit oder bis zu 12 Monaten bei 50 % der Arbeitszeit als Co‐Therapeut/-in absolvieren und nachweisen.

Ich habe bereits ein Zertifikat/Weiterbildung zur Suchtherapeut/-in. Kann ich dieses anrechnen lassen und den Studiengang „Suchttherapie und Sozialmanagement in der Suchthilfe“ dennoch studieren?
Sie können sich den Abschluss als Suchttherapeut/-in auf den Studiengang Suchttherapie und Sozialmanagement in der Suchthilfe anrechnen lassen.
Folgende Module müssen zur Erlangung des Master Abschlusses studiert werden: 1 und 2 sowie 5 bis 9. Das Studium kann durch den Wegfall der Module auf die Dauer von 2,5 Jahren verkürzt werden, die Kosten für das Studium belaufen sich dann auf 9.200 €.
Kann ich Unterrichtseinheiten bzw. Leistungen, die während einer anderen Fortbildung absolviert wurden, für die Weiterbildung zur Suchttherapeut/-in (VT/PA) anrechnen lassen?
Nach den Kriterien der Deutschen Rentenversicherung (DRV) und der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ist es ausgeschlossen im Rahmen der Weiterbildung zum Suchttherapeuten (und so auch im Masterstudiengang „Suchttherapie und Sozial-management in der Suchthilfe“) Leistungen, die während einer anderen Fortbildung erlangt wurden, anzuerkennen.
Es müssen zwingend alle im Curriculum bzw. im Modulhandbuch beschriebenen Unterrichtseinheiten absolviert werden.
Während des Studiums werden therapeutische Einzel- und/oder Gruppengespräche seitens der Studierenden durchgeführt, die in den Seminaren besprochen und reflektiert werden. Muss dieser Klient/-innenkreis zwingend aus der stationären/ ambulanten Rehabilitation Abhängigkeitskranker stammen?
Bei der Wahl der Klient/-innen, die Sie im Rahmen des Studiums behandeln, ist darauf zu achten, dass Sie das in der Weiterbildung erworbene theoretische Wissen bei der Behandlung der Klient/-innen in die Praxis umsetzen und üben können müssen.
Wenn dieses Kriterium für therapeutische Einzel- und Gruppengespräche bspw. im Rahmen der Suchtnachsorge erfüllt ist, können Sie auch Klient/-innen dieses Angebots (oder anderer Angebote) in die Seminare des Studiums einbringen.
Besteht innerhalb des Studiums Anwesenheitspflicht bzw. wie viel „Stoff“ darf verpasst werden?
In den Modulen 3 und 4 - das sind die suchttherapeutischen Weiterbildungsmodule - besteht Anwesenheitspflicht. In den anderen Modulen des Studiengangs gibt es keine Anwesenheitspflicht.
Wie laufen die Themenfindung und die Betreuung der Masterarbeit ab?
Die Themenfindung für die Master-Thesis wird bereits in Modul 6 „Methoden der Suchtforschung und projektorientiertes wissenschaftliches Arbeiten“ im dritten Semester angestoßen. In diesem Modul werden eine Forschungs- und Projektskizze erarbeitet, die die Vorlage für die Master-Thesis bilden können.
Die Anmeldung zur Master-Thesis erfolgt am Ende des fünften Semesters. Dabei suchen die Studierenden sich je zwei Dozierende, die die Betreuung ihres Themas übernehmen können.
Die Ausgabe des Themas erfolgt nach Zulassung der Studierenden oder des Studierenden zur Master-Thesis durch den Prüfungsausschuss.
Weitere Ausführungen zur Master-Thesis sind folgendem Dokument zu entnehmen.
Welche Kosten kommen insgesamt auf mich zu?

Die Studienkosten betragen 14.800€. Zusätzlich kommen die Semesterbeiträgen i.H.v. ca. 361,07€ und die einmaligen Kosten i.H.V. 50€ für das Eignungsgespräch.

Ratenzahlungen sind nach vorheriger Absprache mit der Studiengangsmanagerin möglich.

Wo und wie bekomme ich finanzielle Unterstützung für mein Studium?
Nähere Informationen und Hilfen sind unter folgendem Link zu finden. Wir empfehlen Ihnen zusätzlich, mit Ihren Arbeitgeber/-innen ins Gespräch zu gehen, falls finanzielle Unterstützung benötigt wird.
Muss ich für das Studium nach Frankfurt ziehen bzw. wie oft muss ich in Frankfurt anwesend sein?
Grundsätzlich kann jeder von überall an dem Studium teilnehmen. Anwesenheit ist an den Präsenztagen erforderlich, die jeweils in Blockwochen (Mo-Fr) und am Wochenende (Fr+Sa) stattfinden.
Welche Jobaussichten habe ich nach dem Studium ?

Die beruflichen Perspektiven sind mit einem abgeschlossenen Master in Suchttherapie und Sozialmanagement in der Suchthilfe für Sie vielfältig.

Sie können suchttherapeutisch in Einrichtungen der medizinischen (Sucht-)Rehabilitation unter Kostenträgerschaft der Deutschen Rentenversicherung Bund arbeiten.

Zu diesen Einrichtungen gehören vor allem Suchtkliniken, Fachambulanzen und Betratungsstellen mit Zulassung zur Durchführung von medizinischen Rehabilitations-behandlungen.

Aber auch in anderen Feldern der Suchthilfe werden suchttherapeutisch qualifizierte Mitarbeiter/-innen benötigt (z.B. Psychosoziale Begleitung von Substituierten, Betreute Wohngemeinschaften, stationäre Nachfolgeeinrichtungen, etc.).

Der Aufstieg in Führungspositionen wird durch die suchttherapeutische Zusatzausbildung und durch den Schwerpunkt in Leitung und Sozialmanagement (Modul 8) erleichtert.

Mit Vertiefung wissenschaftlicher Kenntnisse und Kompetenzen eröffnen sich weiterhin Einstiegsmöglichkeiten in das Feld der sozialwissenschaftlichen Suchtforschung. Auch erlangen Sie mit Abschluss die Berechtigung zur Promotion.

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