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Häufige Fragen (FAQ)

Sie interessieren sich für den Anpassungslehrgang Pflege oder das Anerkennungsverfahren? In unseren FAQs haben wir die wichtigsten Fragen und Antworten für Sie zusammengestellt.

Für interessierte Teilnehmende

Welche Unterlagen brauche ich für eine Anfrage oder Bewerbung?

Für die Prüfung Ihrer Zugangsvoraussetzungen benötigen wir in der Regel Unterlagen aus dem Anerkennungsverfahren, insbesondere den Feststellungsbescheid des HLfGP, Nachweise zu Ihrer pflegerischen Vorqualifikation sowie einen Nachweis Ihrer Deutschkenntnisse auf mindestens B2-Niveau. Je nach individueller Situation können weitere Unterlagen erforderlich sein. 

Kann ich teilnehmen, wenn ich noch kein B2-Zertifikat habe?

Für die Teilnahme an IPQ sind Deutschkenntnisse auf mindestens B2-Niveau Zugangsvoraussetzung. Wenn Sie diese Voraussetzung noch nicht erfüllen, beraten wir Sie gern zu den nächsten sinnvollen Schritten. 

Bekomme ich mit IPQ automatisch die Anerkennung?

Nein. IPQ ist Teil des Anerkennungsverfahrens und unterstützt Sie bei der fachlichen Anpassungsqualifizierung. Die Entscheidung über die volle berufliche Anerkennung trifft das Hessische Landesamt für Gesundheit und Pflege (HLfGP).  

Ist IPQ ein Studium? Oder wird mein Bachelor-/Diplom-Abschluss durch IPQ anerkannt?

Nein. IPQ ist eine berufliche Weiterbildung im Rahmen des Anerkennungsverfahrens. Die Maßnahme vermittelt keinen neuen staatlich geregelten Berufsabschluss und ist nicht auf den Erwerb eines Studienabschlusses gerichtet. 

Ergänzend können hochschulische Zertifikate als Kompetenznachweise erworben werden, zum Beispiel CAS-Zertifikate und das Diploma of Advanced Studies (DAS). Diese dokumentieren erworbene Kompetenzen, ersetzen aber keine Anerkennung eines akademischen Erstabschlusses. Für die Bewertung ausländischer Hochschulabschlüsse stellt die ZAB Informationen bereit: https://zab.kmk.org/de/zeugnisbewertung. Für die Anerkennung akademischer Erstabschlüsse stellt das ZAB auf seiner Website Informationen bereit: https://zab.kmk.org/de/zeugnisbewertung  

 

Brauche ich schon eine Praxiseinrichtung?

Für die betriebliche Lernphase ist eine geeignete Praxiseinrichtung erforderlich. In der Regel findet die betriebliche Lernphase bei Ihrem Arbeitgeber statt. Für die Organisation Ihres Einsatzes in einer geeigneten Praxiseinrichtung sind Sie verantwortlich.  

Können Kosten gefördert werden?

Informationen finden Sie auf unserer Seite Finanzierung & Förderung


Für Praxiseinrichtungen

Ist die Praxiseinrichtung Teil der WAkE-Maßnahme?

Die betriebliche Lernphase ist Teil des Anerkennungsverfahrens, aber nicht Bestandteil Bildungsmaßnahme bei WAkE. WAkE ist für den Unterricht und das Abschlussgespräch zuständig; die Praxisphase findet in der Einrichtung statt und wird dort nachgewiesen. 

Welche Einrichtungen kommen als Lernort in Frage?

Geeignet sind insbesondere Akutkrankenhäuser, ambulante Pflegedienste und Einrichtungen der stationären Langzeitpflege, sofern sie die Anforderungen des Anerkennungsverfahrens erfüllen. 

Muss die Einrichtung eine feste Ansprechperson benennen?

Ja. Für die Zusammenarbeit ist eine feste Ansprechperson in der Einrichtung wichtig. Das erleichtert Kommunikation, Nachweisführung und Begleitung der betrieblichen Lernphase.

Können Beschäftigte über einen Bildungsgutschein gefördert werden?

Informationen dazu finden Sie auf unserer Seite Finanzierung & Förderung. Ob eine Förderung im Einzelfall möglich ist, hängt von den jeweiligen Voraussetzungen und der Entscheidung der zuständigen Stellen ab.

Unterstützt WAkE bei organisatorischen Fragen?

Ja. WAkE begleitet den Lehrgang organisatorisch, stimmt sich mit Teilnehmenden und Praxiseinrichtungen ab und bietet Austausch zum Verlauf der Maßnahme und der betrieblichen Lernphase an. 

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