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Häufige Fragen (FAQ)

Sie interessieren sich für den Anpassungslehrgang Pflege oder das Anerkennungsverfahren? In unseren FAQs haben wir die wichtigsten Fragen und Antworten für Sie zusammengestellt.

Ich habe noch keinen Feststellungsbescheid. Wie bekomme ich diesen?

Auf der Seite des Hessischen Landesamts für Gesundheit und Pflege können Sie einen Antrag auf Anerkennung Ihres ausländischen Abschlusses im Bereich Pflege stellen. Hier finden Sie weitere Informationen, wie Sie den Antrag stellen können.

Ich habe noch keine Praxiseinrichtung. Kann ich trotzdem teilnehmen?

Wenn Sie noch keine Praxiseinrichtung haben, können Sie am theoretischen Unterricht teilnehmen, die Prüfung ablegen und ein Hochschulzertifikat mit 15 ECTS-Punkten erwerben. Sie können allerdings nicht die Berufsanerkennung erwerben, da hier für eine Praxiseinrichtung zwingend erforderlich ist. 

Was für eine Arbeit kann ich übernehmen, wenn ich noch keine Anerkennung habe?

Sie arbeiten in der Regel als Pflegehilfskraft bis sie Ihre Anerkennung haben. Suchen Sie also aktiv nach Stellenangeboten als Pflegehilfskraft. 

Wie kann ich mit meinem Arbeitgebenden mitteilen, dass ich einen Anpassungslehrgang machen möchte?

Bitte vereinbaren Sie einen Beratungstermin mit uns. Wir unterstützen Sie gerne in der Kommunikation mit Ihrem Arbeitgebenden: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. 

Wo finde ich weitere Beratung rund um das Thema Anerkennung?

Wir arbeiten schon lange mit beramí e.v. zusammen. Beramí bietet eine Anerkennungsberatung an. Hier finden Sie weitere Informationen. 

Haben Sie Tipps, wie ich eine Praxiseinrichtung finden kann?

Es gibt zahlreiche Datenbanken, die Arbeitsstellen in der Pflege auflisten. Sie können beispielsweise bei folgenden Datenbanken suchen: 

Leider können wir aktuell nicht bei der Vermittlung unterstützen, möchten Sie aber bestärken sich beispielsweise an das PQZ Hessen zu wenden oder selbstständig auf Arbeitssuche zu gehen. 

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